Elektrofachkraft

Jahresunterweisung Elektrofachkraft

 

Aufgabe der Elektrofachkraft (EFK) ist es, dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Einrichtungen sicher betrieben werden. Dazu gehören der störungsfreie Betrieb sowie die Sicherheit des Bedienpersonals.
Die Ergebnisse der Unfallforschung der Berufsgenossenschaften zeigen, dass Elektrofachkräfte aufgrund ihres Tätigkeitsfeldes – nicht zuletzt gerade wegen der Routine – am häufigsten in Elektrounfälle verwickelt sind. Festzustellen ist gerade das Nichteinhalten der ersten, dritten und fünften Sicherheitsregel! Vorrangiges Ziel der Elektrosicherheit ist, die Anzahl der Unfälle auf ein Minimum zu reduzieren. Dabei kommt der Qualifikation der Elektrofachkraft ein besonderer Stellenwert zuteil. Im Sinne der Sensibilisierung für Arbeitssicherheit im Elektrobereich ist der Unternehmer nach Arbeitsschutzgesetz und nach DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) verpflichtet, seine Mitarbeiter (auch die Elektrofachkräfte) in geeigneten Zeitabständen (in der Praxis mindestens einmal im Jahr) über die Gefahren und Maßnahmen zur Abwendung der Gefahren zu unterweisen.

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

 

Ohne selbst eine elektrotechnische Berufsausbildung durchlaufen zu haben, sind Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten in der Lage, bestimmte elektrische Montagearbeiten in Zusammenhang mit ihren sonstigen berufstypischen Tätigkeiten fachgerecht und sicher auszuführen.

Mit der Weiterbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten wird eine Qualifikation erworben, die es Fachkräften insbesondere aus gewerblich-technischen Berufen (z. B. Tischler/-innen, Industriemechaniker/-innen, Feinwerkmechaniker/-innen, Metallbauer/-innen, Installateur- und Heizungsbauer/-innen) erlaubt, bestimmte Arbeiten bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Anlagen oder Maschinen sicher und fachgerecht durchzuführen, die nur Fachkräften aus elektrotechnischen Berufen (z. B. Energieelektroniker/-innen) vorbehalten sind.