Bildungsscheck NRW

 

 

 

Beratung zum Bildungsscheck

 

Bereits seit 2006 können in NRW wohnende Personen einen Zuschuss für die berufliche Weiterbildung bekommen. Die Förderung richtet sich an Beschäftigte, Selbstständige oder Berufsrückkehrende und beträgt aktuell 50% der Weiterbildungskosten, begrenzt auf den Höchstbetrag von 500,00 € je Bildungsscheck. Der individuelle Bildungsscheck kann einmal im Kalenderjahren gewährt werden.

Die Ausstellung eines Bildungsschecks erfolgt nach Klärung der Voraussetzungen in einem Gespräch in einer Bildungsscheckberatungsstelle des Landes NRW.

 

 

 

Die Berufsbildungsstätte Westmünsterland ist eine der Beratungsstellen im Kreis Borken und führt Bildungsscheckberatungen in Kooperation mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) für den Kreis Borken durch.

Vereinbaren Sie rechtzeitig telefonisch Ihren persönlichen Beratungstermin zur Klärung der Fördervoraussetzungen und -möglichkeiten für den individuellen Bildungsscheck NRW. Die Beratungskontingente sind begrenzt und die Beratung muss unbedingt vor Beginn der Weiterbildung abgeschlossen sein.