Fördermöglichkeiten
Aufstiegs-BAföG
Der Bund unterstützt mit dem Aufstiegs-BAföG umfangreiche berufliche Fortbildungen – etwa auf Meister-, Techniker- oder Fachwirt-Niveau – unabhängig von Ihrem Einkommen oder Vermögen. Einige unserer mehrtägigen Qualifizierungen können auf diesem Weg gefördert werden.
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
Gefördert werden Kosten bis 15.000 €, unabhängig von Einkommen und Vermögen. Die Hälfte erhalten Sie als nicht rückzahlbaren Zuschuss, die andere Hälfte als zinsgünstiges Darlehen der KfW. Bei bestandener Prüfung wird die Hälfte des Restdarlehens erlassen.
Materialkosten
Für Meisterprüfungsprojekte werden bis zu 2.000 € der notwendigen Materialkosten bezuschusst – auch hier je zur Hälfte als Zuschuss und als zinsgünstiges Darlehen.
Unterhaltsbeitrag
Bei Vollzeitmaßnahmen ist zusätzlich ein einkommens- und vermögensabhängiger Unterhaltsbeitrag möglich – als reiner Zuschuss, ohne Rückzahlung. Für Alleinerziehende gibt es zudem einen pauschalen Kinderbetreuungszuschuss.
Antrag & weitere Details
Anträge stellen Sie online über das bundesweite Portal AFBG Digital oder persönlich bei der für Sie zuständigen Aufstiegs-BAföG-Stelle. Alle Fördersätze, Voraussetzungen und geförderten Abschlüsse finden Sie auf dem offiziellen Portal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Zum offiziellen Aufstiegs-BAföG-PortalPasst eines unserer Seminare zum Aufstiegs-BAföG?
Wir beraten Sie gerne, ob und wie Ihre Weiterbildung über das Aufstiegs-BAföG gefördert werden kann.
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