Fördermöglichkeiten
Bildungsscheck NRW 2.0
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Weiterbildung von Privatpersonen mit dem Bildungsscheck NRW 2.0. Seit dem 1. Februar 2026 stellen Sie Ihren Antrag über ein Online-Verfahren.
Förderhöhe
Gefördert werden 50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildung, bis maximal 500 €. Ein Antrag pro Kalenderjahr ist möglich.
Wer ist antragsberechtigt?
Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 50.000 € (bei Ehepaaren gemeinsam bis 100.000 €).
Benötigte Unterlagen
- Einkommensteuerbescheid (nicht älter als zwei Jahre)
- Teilnahmebestätigung (Formular aus dem ESF-Online-Portal)
- Rechnung des Weiterbildungsanbieters
So stellen Sie Ihren Antrag
Anträge werden über das ESF-Online-Portal des Landes NRW eingereicht. Dort finden Sie auch das Formular für die Teilnahmebestätigung.
Servicekontakt des Landes NRW
Bei Fragen zum Antragsverfahren hilft Ihnen das Servicetelefon der G.I.B. NRW weiter.
Mo–Do 08:00–16:00 Uhr
Fr 08:00–14:00 Uhr
Fragen zur Förderung Ihres Seminars?
Wir beraten Sie gerne, welches unserer Seminare für die Förderung mit dem Bildungsscheck infrage kommt.
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