Teilnahmebedingungen

1. Anmeldungen

Die Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt durch den Auftraggeber bei der Technischen Akademie Ahaus. Der Vertrag kommt durch Eingang der schriftlichen Bestätigung beim Auftraggeber zustande. Die mit der Anmeldung eingehenden Daten werden für interne Zwecke elektronisch gespeichert.
Der Inhalt einer Veranstaltung ergibt sich aus der Beschreibung in der Terminübersicht (Seminar-Datenbank). Wir behalten uns vor, diese kurzfristig zu verändern und weiter zu entwickeln.
Kurzfristige Änderung des Termins und des Ortes der Veranstaltung sowie Absagen aus organisatorischen Gründen bleiben vorbehalten. Bei einer eventuellen Absage und bei aus Termin- und Ortsänderungen resultierenden Stornierungen erstatten wir bereits bezahlte Gebühren. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Die Reservierung der verfügbaren Teilnehmerplätze erfolgt in der Reihenfolge des Einganges der Anmeldungen.

 

2. Stornierungen

Der Auftraggeber kann jederzeit bis zum Seminarbeginn Ersatzpersonen benennen. Für diesbezügliche Änderungen werden keine Gebühren seitens der Technischen Akademie Ahaus erhoben.
Stornierungen bedürfen der Schriftform. Für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist ihr Eingang bei der Technischen Akademie Ahaus maßgeblich.
Bei Stornierungen, die bis zu 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
Bei Stornierungen, die weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, bzw. bei Nichtteilnahme wird der Auftraggeber mit dem vollen Gesamtpreis belastet.
Erstattungen für nicht vollständig abgenommene Leistungen erfolgen nicht.

 

3. Preise und Zahlungsweise

Es gelten die in der aktuellen Terminübersicht genannten Preise. Diese beinhalten gegebenenfalls Schulungsunterlagen bzw. PC-Benutzung. Nicht im Preis enthalten sind Speisen, Getränke bzw. Reise-, Übernachtungs- und Aufenthaltskosten der Teilnehmenden, sofern in der Seminarbeschreibung nicht anders dargestellt.
Für die Teilnehmergebühren in offenen Seminarveranstaltungen wird keine Mehrwertsteuer erhoben. Der Rechnungsbetrag wird jeweils 10 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

4. Copyright und Urheberschutz

Sämtliche Rechte an den Veranstaltungsunterlagen sind ausdrücklich vorbehalten. Ohne schriftliche Genehmigung der Technischen Akademie Ahaus ist die Übersetzung oder Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe der Veranstaltungsunterlagen, auch auszugsweise, untersagt.
Die zu Veranstaltungszwecken zur Verfügung gestellte sowie sonstige sich auf Datenträgern der Technischen Akademie Ahaus befindliche Software darf weder kopiert noch aus dem Seminarraum entfernt werden.
Sollte ausnahmsweise im Einzelfall die Übertragung von Software gestattet werden, so übernimmt die Technische Akademie Ahaus keine Haftung für Schäden, die durch die übertragene Software, insbesondere durch Viren, beim Empfänger der Software entstehen.
Wir weisen darauf hin, dass eingesetzte bzw. erwähnte Produkte, Verfahren und sonstige Namen in der Regel Schutzrechten Dritter unterliegen.

 

5. Fremde Datenträger und Software

Es ist dem Teilnehmenden untersagt, eigene Datenträger und Software zu verwenden oder eigene Software auf Datenträger der Technischen Akademie Ahaus zu überspielen (zu installieren).

 

6. Haftung

Bei beiderseitigen Handelsgeschäften ist unsere Haftung für grob fahrlässig verursachte Schäden auf die Höhe des Preises der Veranstaltung beschränkt, höchstens jedoch auf EUR 2.000,00.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen eines Verstoßes gegen die in Ziffer 4 und 5 genannten Verpflichtungen behalten wir uns vor. Zudem steht es in unserem Ermessen, den betroffenen Teilnehmenden von der Veranstaltung ohne Anrechnung auf den Veranstaltungspreis auszuschließen.

 

7. Sonstiges

Bitte beachten Sie die Hausordnung in den Veranstaltungsräumen.
Bei regelmäßiger Teilnahme an einem Lehrgang (Fehlzeiten max. 30 %) erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.

 

8. Rechtwahl und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften gilt Ahaus als vereinbarter Gerichtsstand.