Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Teil 3 inkl. Prüfung

Termin
15.03.2027–19.03.2027
Dauer
5 Tage / 50 Ustd.
Gebühr
790,00 €
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Teil 3 inkl. Prüfung

Über dieses Seminar

Die Teilnehmer sollen an elektrischen Einrichtungen und Betriebsmitteln, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten selbständig durchführen können.

Seminarinhalte

  • Elektrische Maschinen und Steuerungstechnik
  • Grundlagen der Steuerungstechnik
  • Montage verschiedener Grundschaltungen der Steuerungstechnik:
  • Folge- und Wendeschützschaltung
  • Stern- Dreieckschaltung
  • Inbetriebnahme und Fehlersuche
  • Messungen mit: Isolationsmessgerät, Spannungsmesser, Drehfeldanzeiger
  • Betriebsspezifische elektrotechnische Anforderungen
  • Praktische Übungen
  • Messungen von Strom und Spannung im Drehstromnetz
  • Überprüfung von Elektromotoren
  • Vorbereitung auf die Abschlussprüfung
  • Abschlussprüfung nach DGUV Vorschrift 3

Zielgruppe

Elektrofachkräfte, die langjährig nicht mehr im erlernten Beruf tätig waren Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP), die bereits kleinere elektrotechnische Arbeiten durchführen Hausmeister, Servicetechniker, Gebäudetechniker, Schlosser, Monteure, Mechaniker, Installateure (SHK)

Voraussetzungen

Teilnahme an den Lehrgängen Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten Teil 1 und 2 oder vergleichbare Kenntnisse. Deutschkenntnisse in Wort und Schrift mindestens auf dem Niveau B2.

Termin

Fragen & Antworten

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um diesen Kurs.

Was lernst du in diesem Kurs?

Teil 3 vertieft elektrische Maschinen, Steuerungstechnik, Schützschaltungen, Inbetriebnahme, Fehlersuche und Messungen im Drehstromnetz und bereitet auf die praktische und theoretische Abschlussprüfung vor.

Für wen ist der Kurs geeignet und was solltest du mitbringen?

Vorausgesetzt werden die Inhalte der Teile 1 und 2 oder nachgewiesene vergleichbare Kenntnisse.

Welchen Abschluss oder Nachweis erhältst du?

Nach bestandener Abschlussprüfung wird der Qualifikationsnachweis für die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten erworben. Umfang und Grenzen der Tätigkeiten muss der Arbeitgeber schriftlich festlegen.

Wie geht es danach weiter oder was ist für Unternehmen wichtig?

Anschließend sollte die betriebliche Einweisung in die konkreten Arbeitsverfahren erfolgen; regelmäßige Wiederholungsunterweisungen halten die Kenntnisse aktuell.

Wir sind für Sie da

Noch Fragen? Sprechen Sie mit uns.

Unser Team berät Sie persönlich — ob zu diesem Seminar, Inhouse-Schulungen oder maßgeschneiderten Qualifizierungsprogrammen.