Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Teil 3 inkl. Prüfung
- Termin
- 05.07.2027–09.07.2027
- Dauer
- 5 Tage / 50 Ustd.
- Gebühr
- 790,00 €


Über dieses Seminar
Die Teilnehmer sollen an elektrischen Einrichtungen und Betriebsmitteln, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten selbständig durchführen können.
Seminarinhalte
- Elektrische Maschinen und Steuerungstechnik
- Grundlagen der Steuerungstechnik
- Montage verschiedener Grundschaltungen der Steuerungstechnik:
- Folge- und Wendeschützschaltung
- Stern- Dreieckschaltung
- Inbetriebnahme und Fehlersuche
- Messungen mit: Isolationsmessgerät, Spannungsmesser, Drehfeldanzeiger
- Betriebsspezifische elektrotechnische Anforderungen
- Praktische Übungen
- Messungen von Strom und Spannung im Drehstromnetz
- Überprüfung von Elektromotoren
- Vorbereitung auf die Abschlussprüfung
- Abschlussprüfung nach DGUV Vorschrift 3
Zielgruppe
Elektrofachkräfte, die langjährig nicht mehr im erlernten Beruf tätig waren Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP), die bereits kleinere elektrotechnische Arbeiten durchführen Hausmeister, Servicetechniker, Gebäudetechniker, Schlosser, Monteure, Mechaniker, Installateure (SHK)
Voraussetzungen
Teilnahme an den Lehrgängen Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten Teil 1 und 2 oder vergleichbare Kenntnisse. Deutschkenntnisse in Wort und Schrift mindestens auf dem Niveau B2.
Termin
-
05.07.2027–09.07.2027
mo - fr: 07:45 - 16:15 Uhr
Anmeldeschluss: 24.06.2027
12 Plätze AnmeldenAlternative Termine
Fragen & Antworten
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um diesen Kurs.
Was lernst du in diesem Kurs?
Teil 3 vertieft elektrische Maschinen, Steuerungstechnik, Schützschaltungen, Inbetriebnahme, Fehlersuche und Messungen im Drehstromnetz und bereitet auf die praktische und theoretische Abschlussprüfung vor.
Für wen ist der Kurs geeignet und was solltest du mitbringen?
Vorausgesetzt werden die Inhalte der Teile 1 und 2 oder nachgewiesene vergleichbare Kenntnisse.
Welchen Abschluss oder Nachweis erhältst du?
Nach bestandener Abschlussprüfung wird der Qualifikationsnachweis für die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten erworben. Umfang und Grenzen der Tätigkeiten muss der Arbeitgeber schriftlich festlegen.
Wie geht es danach weiter oder was ist für Unternehmen wichtig?
Anschließend sollte die betriebliche Einweisung in die konkreten Arbeitsverfahren erfolgen; regelmäßige Wiederholungsunterweisungen halten die Kenntnisse aktuell.
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